EU Führerschein

Doppelte Bedeutung des Begriffs "EU Führerschein"

Der Begriff „EU Führerschein“ wird doppeldeutig in unserem Sprachgebrauch gehandhabt. Einmal ist darunter die Vereinheitlichung des Systems der Fahrerlaubnisklassen zu verstehen, zum anderen aber auch ein Synonym für den sogenannten „Führerscheintourismus“ zur Umgehung der MPU.

Der EU Führerschein als Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen in Europa

Vor 1999 galten in Deutschland Ziffern zur Bezeichnung der Fahrerlaubnisklassen, wobei das Führen von Kraftfahrzeugen bis maximal 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht unter die Klasse 3 fiel. Der reguläre PKW-Führerschein gehörte also zur Klasse 3. In anderen Ländern wurde es oftmals anders gehandhabt und es kam nicht selten zu Konflikten im europaweiten Verkehr. Die in die Führerscheine eingetragenen Fahrerlaubnisklassen aus anderen europäischen Ländern fanden oft in Deutschland keine Anerkennung und umgekehrt.

1999 einigte man sich darauf, dass die Fahrerlaubnisklassen in der gesamten EU einheitlich gestaltet werden sollen und man übernahm das System mit der Buchstaben-Kennzeichnung. Der EU Führerschein meint also in erster Linie, dass in die Fahrerlaubnis Klassen eingetragen sind, die in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden und die nie wieder zu Streitigkeiten führen

In einer Übersicht können Sie sich einen Überblick über die alten Fahrerlaubnisklassen vor 1999 und den neuen Klassen, wie sie im EU Führerschein eingetragen sind, verschaffen:

  • Motorrad-Fahrerlaubnis: Aus der ehemaligen Klasse 1 wurde die Klasse A im EU Führerschein. Hierunter fallen nun Motorräder über 50 cm³, die schneller als 45 Km/h fahren.
  • Zweirad-Fahrerlaubnis mit Einschränkungen: Die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen zu Leichtkrafträdern mit bis zu 80 cm³ und maximal 80 Km/h, seinerzeit Klasse 1b genannt, sowie die Zweirad-Fahrerlaubnis mit Einschränkung, seinerzeit 1a genannt, wurden nun mit dem EU Führerschein zu den Klassen A1 und A beschränkt. Ein kleiner Unterschied nach der neuen Regelung zur Klasse A1 besteht, denn es umfasst Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Leistung von nicht mehr als 15 PS (11 Kw). Wer noch nicht volljährig ist, muss seine Maschine zudem auf eine Geschwindigkeit von höchstens 80 Km/h mechanisch drosseln.
  • Lastkraftwagen-Fahrerlaubnis: Hier wurden die größten Unterschiede gestaltet, denn es kommt zu einer viel feineren Differenzierung. Früher galt, alles über 7,5 t fällt unter die Fahrerlaubnisklasse 2. Heute kennt der EU Führerschein hierfür die Klassen C, C1, CE und C1E. Dazu kommt, dass es noch zusätzliche Fahrerlaubnisklassen bis 3,5 t gibt, die jetzt unter den Kennzeichnungen B und BE erfasst werden. Informationen über die genauen Details erteilen gerne die örtlichen Fahrschulen oder das regionale Straßenverkehrsamt.
  • Landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge: Was früher unter die Klasse 5 fiel, fällt heute in die Klasse L. Hinzu kommt eine Klasse T, die eine höhere Geschwindigkeit als 32 Km/h zulässt, allerdings nicht mehr als 60 Km/h.

Im Dschungel der Fahrerlaubnisklassen hat sich dadurch vieles verändert. Das mag auf Kosten der Übersichtlichkeit erfolgt sein, ist dafür aber umso genauer und besser differenziert. Das Wichtigste daran ist jedoch, dass die Fahrerlaubnisklassen im modernen EU Führerschein europaweit anerkannt sind und dass es hier nie wieder zu Streitigkeiten im Kontakt mit den ausländischen Behörden kommt.

Der EU Führerschein als Möglichkeit zur Umgehung der MPU

Mittlerweile denkt man bei dem Begriff „EU Führerschein“ auch daran, wie man die berüchtigte MPU, also die mittlerweile auf dem Prüfstand stehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung, legal umgehen kann. Hierbei erwirbt man im europäischen Ausland, meistens in Ungarn oder Tschechien, eine neue Fahrerlaubnis. Auf diese Weise kommt man zu einem EU Führerschein und kann damit auch ohne den Besuch der MPU in Deutschland nach Ablauf der Sperrfrist uneingeschränkt fahren.

Wer durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung seine Fahrerlaubnis entzogen bekommt, erhält sie oftmals nur unter der Bedingung wieder, dass er sich einer MPU unterzieht und diese erfolgreich besteht. Im Volksmund spricht man in diesem Zusammenhang meistens von einem „Idiotentest“, und wenn man den neuesten Studien glauben darf, fallen gute 33% der Teilnehmer durch. Da wundert es kaum, dass Menschen versuchen, die MPU mit allen Mitteln zu umgehen.

Durch Führerscheintourismus zum EU Führerschein

Die Einführung des neuen EU Führerscheines hat zu einem regelrechten Führerscheintourismus ins benachbarte Ausland, vorzugsweise nach Ungarn oder Tschechien, geführt. Die neue Europaregelung für ein einheitliches Fahrerlaubnisklassen-System bot nämlich einige Schlupflöcher, die es möglich machten, auf legalem Wege zu einer anerkannten Fahrerlaubnis zu kommen, ohne die in Deutschland festgesetzten Auflagen, wie die MPU, erfüllen zu müssen. Dabei halten sich die Bewerber zum EU Führerschein im benachbarten Ausland solange auf, bis sie die notwendige Anzahl an Fahrstunden absolviert haben und die Prüfung bestanden haben. Es ist lediglich erforderlich, dass sie einen amtlichen Wohnsitz im entsprechenden Land nachweisen können, ohne diesen funktioniert es nicht.

Wodurch wird der EU Führerschein ohne MPU ermöglicht?

Schuld daran sind einige Schlupflöcher, die durch die Diskrepanz zwischen geltendem nationalen Recht und der europaweiten Regelung für den EU Führerschein entstehen. Auch wenn die Behörden schnell erkannt haben, dass manche deutsche Alkoholsünder sich der drohenden MPU zu entziehen versuchen, indem sie ihre deutsche Fahrerlaubnis nicht wiedererlangen wollen, sondern gleich einen neuen EU Führerschein beispielsweise in Tschechien machen. So gingen die deutschen Behörden hin und weigerten sich, den im EU-Ausland erworbenen Führerschein in Deutschland anzuerkennen. Sie begründeten dies mit Verweis auf die Tatsache, dass dem Fahranwärter die deutsche Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdeliktes entzogen worden sei, und er diese nur nach Absolvierung einer MPU wiedererlangen könne. Der neue EU Führerschein sei ohne Nachweis einer MPU erlangt worden und somit in Deutschland ungültig. Dieser Auffassung widersprach allerdings das saarländische Oberverwaltungsgericht, das sich auf den Europäischen Gerichtshof bezog und eine Aberkennung des im Ausland erworbenen EU Führerscheins für unzulässig erklärte. Nachzulesen hier: http://www.ovg.saarland.de/10711_10786.htm

Die EU Führerschein Richtlinie regelt in Artikel 11 Absatz 4 ganz genau, dass Mitgliedsstaaten es zum einen verweigern können, einem Anwärter auf einen EU Führerschein die Erteilung der Fahrerlaubnis auszuhändigen, wenn ihnen bekannt ist, dass demjenigen in seinem Heimatland die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das sähe für den Führerscheintourismus zunächst schlecht aus, wenn da nicht die nationalen Gesetze, zum Beispiel das tschechische Grundgesetz, wären, wonach einem Anwärter wiederum die Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht verweigert werden darf, sofern er seinen Wohnsitz dort hat. Dasselbe Spiel wie bei uns: nationales Recht kollidiert mit den EU Richtlinien. In diesem Fall darf und wird Tschechien einen EU Führerschein ausstellen.

Dazu kommt, dass die EU Führerschein Richtlinie sich selbst innerhalb ihrer Artikel widerspricht. Heißt es in Artikel 11 Absatz 4 weiter noch, dass ein Mitgliedsstaat den EU Führerschein nicht anerkennen muss, wenn bekannt ist, dass dieser trotz des Entzugs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat unter vereinfachteren Bedingungen neu erworben wurde. Dagegen steht aber sofort Artikel 13, der im zweiten Absatz bekanntgibt, dass dies nicht für EU Führerscheine gilt, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Also, alles bleibt beim Alten. Der Führerscheintourismus greift.

Kritik an der Führerscheintourismus Praxis

Wer zu einer MPU geladen wird, ist meistens stark alkoholauffällig im Straßenverkehr und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. So verständlich es ist, dass man sich die Sache gerne einfach machen und seine Fahrerlaubnis auch ohne MPU wiedererlangen möchte. Hier sollte man doch bedenken, dass durch die MPU in der Regel nur durchfällt, wer nicht einwandfrei nachweisen und plausibel machen kann, dass er nie wieder betrunken fahren wird. Wer durch den vielfach praktizierten Führerscheintourismus wieder an einen voll gültigen EU Führerschein gelangt, ändert deshalb noch lange nichts an seinem Lebenswandel. Die Gefahr der Alkoholrückfälligkeit ist hoch und nicht selten sind es alkoholisierte Fahrer, die andere Verkehrsteilnehmer in tödliche Unfälle verwickeln. Mit einem ernstzunehmenden Alkoholproblem sollte man so verantwortungsvoll umgehen, dieses in den Griff zu bekommen, bevor man wieder zu einer Gefahr auf den öffentlichen Straßen wird.

eu-fuehrerschein-24.de

all logos and trademarks in this site are property of their respective owner.
the comments are property of their posters.

Cube Bikes | Chromlack | Faxserver